Teilnahmebedingungen und Hinweise des Berufsbildungszentrums der Innung des Kfz-Handwerks Sitz Hamburg (Allgemeine Geschäftsbedingungen)


1. Im Berufsbildungszentrum der Innung des Kfz-Handwerks Sitz Hamburg werden überbetriebliche Ausbildungslehrgänge, Fortbildungskurse zum Kfz-Servicetechniker, zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung sowie weitere technische und kaufmännische Lehrgänge durchgeführt. Sofern für die Teilnahme an einer Veranstaltung besondere Voraussetzungen erforderlich sind oder für die Zulassung zur Prüfung (z.B. Meisterprüfung oder andere Fortbildungsprüfungen) erfüllt sein müssen, ist dies in der Veranstaltungsbeschreibung vermerkt.

2. Eine Anmeldung hat schriftlich unter Angabe des vollen Namens, der Wohn- und Geschäftsanschrift, des Geburtsdatums und der Veranstaltungsbezeichnung zu erfolgen. Die Anmeldung ist verbindlich und kann nicht zurück genommen werden. Mit Zugang der schriftlichen Bestätigung der Anmeldung durch die Innung des Kfz-Handwerks erfolgt die verbindliche Annahme der Anmeldung, so dass ein Schulungsvertrag zwischen der Teilnehmerin/des Teilnehmers und der Innung des Kfz-Handwerks entsteht. Eine Kündigung des Schulungsvertrages kann nur unter den Voraussetzungen von Nummer 4 erfolgen. Kann eine Anmeldung nicht angenommen werden, so teilt die Innung des Kfz-Handwerks Sitz Hamburg dies unverzüglich mit. Bei Veranstaltungen mit begrenzter Teilnehmerzahl werden die Anmeldungen in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

3. Die Gebühren werden ungeachtet einer individuellen staatlichen Förderung nach den Angaben auf den jeweiligen Lehrgangsanmeldeformularen fällig. Die Gebühren sind sofort nach Fälligkeit und Erhalt der Rechnung, unter Angabe der Rechnungsnummer und Lehrgangsbezeichnung, auf ein Konto der Innung des Kfz-Handwerks Sitz Hamburg zu überweisen.

4. Teilnehmerinnen und Teilnehmer können den Schulungsvertrag mit einer Frist von 30 Kalendertagen vor Beginn des Kurses schriftlich gegenüber der Innung des Kfz-Gewerbes Sitz Hamburg kündigen. Eine Kündigung nach Ablauf des 30. Kalendertages vor Kursbeginn ist nur in einem außerordentlichen Fall möglich. Macht die Teilnehmerin/der Teilnehmer von ihrem/seinem Kündigungsrecht Gebrauch, ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach Aussprache der Kündigung eine Verwaltungsgebühr in Höhe von EUR 105,00 unter Angabe der Lehrgangsbezeichnung und Kundennummer auf das Konto der Kfz-Innung zur Zahlung fällig. Darüber hinaus ist die Teilnehmerin/der Teilnehmer an den Schulungsvertrag gebunden. Es besteht allerdings die Möglichkeit, eine/n Ersatzteilnehmer/in zu benennen. Schließt auf diesen Hinweis die Innung des Kfz-Handwerks mit der Ersatzteilnehmerin/des Ersatzteilnehmers einen neuen Schulungsvertrag für diesen Lehrgang als Ersatz für die Teilnehmer/den Teilnehmer ab, wird letzterer von seiner Zahlungsverpflichtung befreit. Nimmt die Teilnehmerin/der Teilnehmer nicht an der Veranstaltung teil, ohne dass eine wirksame Kündigung erfolgte oder ein Schulungsvertrag auf Hinweis der Teilnehmerin/des Teilnehmers mit einer Ersatzeilnehmer oder einem Ersatzteilnehmer geschlossen wurde, bleibt der Zahlungsanspruch für die Lehrgangsgebühren in voller Höhe bestehen. Ausgenommen hiervon sind Maßnahmen mit einer gegenseitigen Vertragsbindung von insgesamt mehr als einem Jahr (insbesondere der Meistervorbereitungskurs). Hier kann die weitere Teilnahme jederzeit mit einer Frist von sechs Monaten zum Monatsende durch die Teilnehmerin oder den Teilnehmer gekündigt werden. Die Teilnehmerin oder der Teilnehmer hat in diesem Fall die anteiligen Gebühren, berechnet auf den Ablauf der Kündigungsfrist, zu zahlen.

5. Eine Durchführung der Kurse erfolgt nur dann, wenn mit den Anmeldungen die erforderliche Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Bei zu geringer Beteiligung oder anderer zwingender Gründe hat die Innung des Kfz-Handwerks das Recht, die Veranstaltung auch kurzfristig ersatzlos abzusagen. Bereits gezahlte Entgelte werden in diesen Fällen zurück erstattet. Weitergehende Ansprüche der angemeldeten Teilnehmer bestehen nicht. Vom Kursprogramm abweichende Änderungen der Anzahl der Unterrichtsstunden, der Unterrichtstage, der Referenten oder Dozenten sowie eine Änderung des Lehrplanes behält sich die Innung des Kfz-Handwerks Sitz Hamburg ausdrücklich vor. Für den Fall, dass die Kurszeiten mehr als nur unerheblich geändert werden, steht der Teilnehmerin/dem Teilnehmer ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Die außerordentliche Kündigung hat unverzüglich nach Bekanntgabe der Kursänderung schriftlich gegenüber der Innung des Kfz-Gewerbes zu erfolgen. Eine einfache Nichtteilnahme an dem Kurs stellt weder eine Kündigung dar noch berechtigt sie zur Kürzung der Kursgebühren.

6. Die den Teilnehmern entgeltlich oder unentgeltlich ausgehändigten Vervielfältigungen oder Unterrichtsmittel sind nur für den persönlichen Gebrauch durch die Kursteilnehmerin oder dem Kursteilnehmer bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte, eine Vervielfältigung oder Veröffentlichung ist verboten.

7. Die Teilnehmer erhalten für die erfolgreiche Teilnahme an der Veranstaltung eine Teilnahmebescheinigung.

8. Teilnehmern an Werkstattkursen kann nach Absprache mit der Innung des Kfz-Gewerbes für die Zeit des täglichen Unterrichts ein Umkleidespind zur Verfügung stehen. Er ist jeweils bei Unterrichtsschluss für nachfolgende Kursteilnehmer zu räumen. Für eingebrachte Gegenstände übernimmt die Innung des Kfz-Handwerks Sitz Hamburg keine Haftung.

9. Von diesen Teilnahmebedingungen abweichende mündliche Vereinbarungen bedürfen, um wirksam zu werden, der schriftlichen Bestätigung.

10. Die Hausordnung der Schulungsstätte ist Bestandteil der Teilnahmebedingungen. Verstöße gegen die Schul- oder Hausordnung berechtigen die Innung des Kfz-Handwerks Sitz Teilnehmerinnen und Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.

11. Die/der Teilnehmer/in erklärt sich mit der elektronischen Speicherung ihrer/seiner Daten einverstanden. Zur Datenverarbeitung gilt unsere Datenschutzerklärung. Diese können Sie über folgenden Link einsehen: https://www.kfz-innung.hamburg/m/de/data_protection.html

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg.

Stand Oktober 2018

Innung des Kfz-Handwerks Sitz Hamburg

Vertreten durch: Martin Krohn (Obermeister) und Martin Rumpff (Geschäftsführer)

Billstraße 41 | 20539 Hamburg
Telefon: 040 789 52 - 0 | Telefax: 040 789 52 - 116
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