Teilnahmebedingungen und Hinweise des Berufsbildungszentrums der Innung des Kfz-Handwerks Sitz Hamburg (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

1. Im Berufsbildungszentrum der Innung des Kfz-Handwerks Sitz Hamburg werden überbetriebliche Ausbildungslehrgänge, Fortbildungskurse zum Kfz-Servicetechniker, zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung sowie weitere technische und kaufmännische Lehrgänge durchgeführt. Sofern für die Teilnahme an einer Veranstaltung besondere Voraussetzungen erforderlich sind oder für die Zulassung zur Prüfung (z.B. Meisterprüfung oder andere Fortbildungsprüfungen) erfüllt sein müssen, ist dies in der Veranstaltungsbeschreibung vermerkt.
2. Eine Anmeldung hat schriftlich unter Angabe des vollen Namens, der Wohn- und Geschäftsanschrift, des Geburtsdatums und der Veranstaltungsbezeichnung zu erfolgen. Die Anmeldung ist verbindlich und kann nicht zurückgenommen werden. Mit Zugang der schriftlichen Bestätigung der Anmeldung durch die Innung des Kfz-Handwerks Sitz Hamburg erfolgt die verbindliche Annahme der Anmeldung, so dass ein Schulungsvertrag zwischen der Teilnehmerin/ des Teilnehmers und der Innung des Kfz-Handwerks Sitz Hamburg entsteht. Eine Kündigung des Schulungsvertrages kann nur unter den Voraussetzungen von Nummer 4 erfolgen. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres postalischen Eingangs bei der Innung des Kfz-Handwerks Sitz Hamburg berücksichtigt. Besondere Zulassungs- oder Auswahlkriterien für bestimmte Maßnahmen bleiben davon unberührt. Mit Zugang der Anmeldebestätigung, spätestens jedoch mit Zugang der Rechnung, kommt der Vertrag zustande. Kann eine Anmeldung nicht angenommen werden, so teilt die Innung des Kfz-Handwerks Sitz Hamburg dies unverzüglich mit. Bei Veranstaltungen mit begrenzter Teilnehmerzahl werden die Anmeldungen in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.
3. Die Gebühren werden ungeachtet einer individuellen staatlichen Förderung nach den Angaben auf den jeweiligen Lehrgangsanmeldeformularen fällig. Die Gebühren sind sofort nach Fälligkeit und Erhalt der Rechnung, unter Angabe der Rechnungsnummer und Lehrgangsbezeichnung, auf ein Konto der Innung des Kfz-Handwerks Sitz Hamburg zu überweisen.
4. Teilnehmerinnen und Teilnehmer können den Schulungsvertrag mit einer Frist von 30 Kalendertagen vor Beginn des Kurses schriftlich gegenüber der Innung des Kfz-Handwerks Sitz Hamburg kündigen. Eine Kündigung nach Ablauf des 30. Kalendertages vor Kursbeginn ist nur in einem außerordentlichen Fall möglich. Macht die Teilnehmerin/ der Teilnehmer von ihrem/ seinem Kündigungsrecht Gebrauch, ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach Aussprache der Kündigung eine Verwaltungsgebühr in Höhe von EUR 105,00, sofern diese den im Schulungsvertrag vereinbarten Preis der Lehrveranstaltung nicht übersteigt, unter Angabe der Lehrgangsbezeichnung und Kundennummer auf ein Konto der Innung des Kfz-Handwerks Sitz Hamburg zur Zahlung fällig. Die Höhe der Verwaltungsgebühr ist durch die Höhe des im Schulungsvertrag vereinbarten Preises der Lehrveranstaltung nach oben hin beschränkt. Es besteht allerdings die Möglichkeit, eine/n Ersatzteilnehmer/in zu benennen. Schließt auf diesen Hinweis die Innung des Kfz-Handwerks mit der Ersatzteilnehmerin/ des Ersatzteilnehmers einen neuen Schulungsvertrag für diesen Lehrgang als Ersatz für die Teilnehmerin/ den Teilnehmer ab, wird letztere/-r von ihrer/ seiner Zahlungsverpflichtung befreit. Nimmt die Teilnehmerin/der Teilnehmer nicht an der Veranstaltung teil, ohne dass eine wirksame Kündigung erfolgte oder ein Schulungsvertrag auf Hinweis der Teilnehmerin/ des Teilnehmers mit einer Ersatzeilnehmerin oder einem Ersatzteilnehmer geschlossen wurde, bleibt der Zahlungsanspruch für die Lehrgangsgebühren in voller Höhe bestehen. Ausgenommen hiervon sind Maßnahmen mit einer gegenseitigen Vertragsbindung von insgesamt mehr als einem Jahr (insbesondere der Meistervorbereitungskurs). Hier kann die weitere Teilnahme jederzeit mit einer Frist von sechs Monaten zum Monatsende durch die Teilnehmerin oder den Teilnehmer gekündigt werden. Die Teilnehmerin oder der Teilnehmer hat in diesem Fall die anteiligen Gebühren, berechnet auf den Ablauf der Kündigungsfrist, zu zahlen.
5. Eine Durchführung der Kurse erfolgt nur dann, wenn mit den Anmeldungen die erforderliche Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Bei zu geringer Beteiligung oder anderer zwingender Gründe hat die Innung des Kfz-Handwerks Sitz Hamburg aus sonstigen wichtigen, von ihr nicht zu vertretenden Gründen (z. B. plötzliche Erkrankung des Lehrpersonals, höhere Gewalt, wie insbesondere Brandschäden, Überschwemmungen, Seuchen wie Epidemien und Pandemien, soweit ein Gefahrenniveau von mindestens „mäßig“ durch das Robert-Koch-Institut festgelegt ist) vor Kursbeginn jederzeit das Recht, die Veranstaltung auch kurzfristig ersatzlos abzusagen. Bereits gezahlte Entgelte werden in diesen Fällen zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche der angemeldeten Teilnehmer bestehen nicht. Vom Kursprogramm abweichende Änderungen der Anzahl der Unterrichtsstunden, der Unterrichtstage, der Referenten oder Dozenten sowie eine Änderung des Lehrplanes behält sich die Innung des Kfz-Handwerks Sitz Hamburg ausdrücklich vor. Für den Fall, dass die Kurszeiten mehr als nur unerheblich geändert werden, steht der Teilnehmerin/dem Teilnehmer ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Die außerordentliche Kündigung hat unverzüglich nach Bekanntgabe der Kursänderung schriftlich gegenüber der Innung des Kfz-Handwerks Sitz Hamburg zu erfolgen. Eine einfache Nichtteilnahme an dem Kurs stellt weder eine Kündigung dar, noch berechtigt sie zur Kürzung der Kursgebühren.
Haftungs- und Schadensersatzansprüche gegen die Innung des Kraftfahrzeughandwerks Sitz Hamburg im Falle des Verschiebens oder der Absage einer Lehrveranstaltung sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Angestellten, Dozentinnen/ Dozenten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen der Innung des Kfz-Handwerks Sitz Hamburg vorliegt, ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch in Bezug auf den Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten, die der Teilnehmerin/ dem Teilnehmer von Dritten in Rechnung gestellt werden.
Ein Wechsel der Dozentin/ des Dozenten und/oder Verschiebungen im Ablauf berechtigen die Teilnehmerin/ den Teilnehmer nicht zur Minderung des Entgeltes. Die Möglichkeit zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
6. Die den Teilnehmern entgeltlich oder unentgeltlich ausgehändigten Vervielfältigungen oder Unterrichtsmittel sind nur für den persönlichen Gebrauch durch die Kursteilnehmerin oder dem Kursteilnehmer bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte, eine Vervielfältigung oder Veröffentlichung ist verboten.
7. Die Teilnehmer erhalten für die erfolgreiche Teilnahme an der Veranstaltung eine Teilnahmebescheinigung.
8. Teilnehmern an Werkstattkursen kann nach Absprache mit der Innung des Kfz-Handwerks Sitz Hamburg für die Zeit des täglichen Unterrichts ein Umkleidespind zur Verfügung stehen. Er ist jeweils bei Unterrichtsschluss für nachfolgende Kursteilnehmer zu räumen. Für eingebrachte Gegenstände übernimmt die Innung des Kfz-Handwerks Sitz Hamburg keine Haftung, außer wenn Sachschäden auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten ihrer Angestellten, Dozentinnen/ Dozenten oder Ihrer sonstigen Erfüllungsgehilfen beruhen.
9. Von diesen Teilnahmebedingungen abweichende mündliche Vereinbarungen bedürfen, um wirksam zu werden, der schriftlichen Bestätigung.
10. Die Hausordnung der Schulungsstätte ist Bestandteil der Teilnahmebedingungen. Verstöße gegen die Schul- oder Hausordnung berechtigen die Innung des Kfz-Handwerks Sitz Hamburg, Teilnehmerinnen und Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.
11. Die Teilnehmerin/ der Teilnehmer erklärt sich mit der elektronischen Speicherung ihrer/ seiner Daten für Zwecke der Lehrgangsabwicklung einverstanden. Zur Datenverarbeitung gilt unsere Datenschutzerklärung. Diese können Sie über folgenden Link einsehen: https://www.kfz-innung.hamburg/m/de/data_protection.html
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg.
13. Kommt der Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zustande (§ 312b BGB), steht Verbrauchern nach Maßgabe der folgenden Hinweise ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Verbraucher ist nach § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann:
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Innung des Kfz-Handwerks Sitz Hamburg, Billstraße 41, 20539 Hamburg, Telefon 040 78952-0, Fax: 040 78952-116, E-Mail: info@kfz-hh.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rück-zahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unter-richten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)



An die
Innung des Kfz-Handwerks Sitz Hamburg, Billstraße 41, 20539 Hamburg,
Telefon 040 78952-0, Fax: 040 78952-116, E-Mail: info@kfz-hh.de

Hiermit widerrufe(n) ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden
Dienstleistung: __________________________ (Lehrgang/ Seminar)
Bestellt am/erhalten am:
__________________________ (Starttermin Lehrgang/ Seminar)
__________________________ (Starttermin Lehrgang/ Seminar)

Name der Verbraucherin / des Verbrauchers: __________________________ (Buchungsdatum)
__________________________ (Starttermin)

__________________________ ___________________________________
Datum Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier)




Stand: Mai 2025